Aufteilungsberatung und familienrechtliche Ansprüche in der Kanzlei Dr. Fritz Starnberg in Graz und Leibnitz
Als Spezialist für Scheidung, Unterhaltsansprüche und Vermögensaufteilung, sowie für alle familienrechtlichen Ansprüche wie Kindesunterhalt, Obsorge und Kontaktrecht, berate ich Sie in meinen Kanzleien in Graz und Leibnitz umfassend und kompetent in allen damit einhergehenden Rechtsfragen.
Unsere Leistungen
- Scheidungsberatung: Einvernehmliche Scheidung; streitige Scheidung; Verschuldenszuweisung; Trennungsvereinbarung; Ehevertrag; pensionsrechtliche Aspekte - Witwenpension; sozialversicherungsrechtliche Aspekte - Selbstversicherung.
- Unterhaltsberatung: Unterhalt bei aufrechter Ehe; nachehelicher Unterhalt; Unterhaltsverzicht; Unterhaltsklage; Unterhaltserhöhung; Billigkeitsunterhalt.
- Aufteilungsberatung: Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse; Zuordnung der Kreditverbindlichkeiten; Vereinbarung der Ausfallsbürgschaft; Aufteilung von Liegenschaften (Wohnungseigentumsanteile); Bezeichnung nicht aufzuteilenden Vermögens bzw. der Ersparnisse.
- Familienrechtsberatung: Elternrechte; Kinderrechte, Kindeswohl; Obsorge; gemeinsame Obsorge; Obsorgeentziehung; Kontaktrecht/Besuchsrecht; Kindesunterhalt; Unterhaltserhöhung; Erbrecht; Eltern-Kinder-Recht; Testament; Übergabevertrag; Schenkungsvertrag; Kaufvertrag; Ausgedinge; Fruchtgenussrecht.
Dr. Fritz Starnberg, Graz und Leibnitz – Verträge und Vereinbarungen; Strafverteidigung
In unseren Rechtsanwaltskanzleien in Graz und Leibnitz erstellen wir alle anfallenden Vereinbarungen und Verträge. Auf Wunsch korrespondieren und verhandeln wir auch in englischer Sprache. Dr. Starnberg kann Ihnen auch als erfahrener Strafverteidiger helfen.